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03. März 2020

Digitale Dienste bis 2022

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet den Bund und die Länder ihre Dienste bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch anzubieten. Die Stadt Freiburg möchte bundes- und landesweite Standardisierungen auf Prozess- und Verfahrensebene unterstützen und betreiben. Bis 2022 sollen zudem alle relevanten Dienste der Stadt online möglich sein.

Als Basismaßnahme der Digitalisierungsstrategie hat der zügige Ausbau der digitalen Serviceangebote für Bürger_innen als auch für die Schaffung der internen Basisinfrastruktur, mit E-Akte und anderen digitalen Lösungen inklusive dem Ausbau der Nutzung von service-bw für die Stadtverwaltung eine hohe Priorität.

Wichtig ist dabei den Nutzen der Bürgerschaft und der Wirtschaft deutlich zu verbessern und größere interne Effizienz zu erreichen. Aus diesem Grund arbeitet die Verwaltung kontinuierlich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Online-Dienste.
Die Verwaltung wird den Gemeinderat über die weitere Entwicklung im Rahmen der Berichterstattung zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie informieren.

Hier finden Sie weitere Informationen:

Direkt zur Beschlussvorlage Gemeinderat

Beschlussvorlage inkl. Anlagen